Vorsicht! Was du über Null-Prozent Finanzierung wissen musst

Null-Prozent-Finanzierung - Achtung: Zusatzkosten und Stolperfallen!

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Kurz und knapp

  • Es wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, der mit einem Schufa-Eintrag verbunden ist.
  • Überlegt gut, ob ihr in den Dispo rutscht, denn dann wird's teuer.
  • Häufig sind versteckte Kosten im Vertrag enthalten, sei es durch Zusatzversicherungen oder Bearbeitungsgebühren.
  • Vorsicht vor der Benutzung der angebotenen Kreditkarte und verstecktem Kreditrahmen.
  • Widerrufsrecht ist kompliziert. Auch bei einem defekten Gerät müssen die Raten weiter gezahlt werden. Dies ändert sich ab dem 21. März 2016.
  • Geräte, die so finanziert werden können, sind nicht zwangsläufig das beste Angebot.

Unbedingt das Kleingedruckte beachten

Quelle: Pixabay Achtung bei der Null-Prozent-Finanzierung

Immer häufiger stößt man beim Online-Shopping auf das Angebot, das Wunschprodukt durch eine Null-Prozent-Finanzierung zu erwerben. Null-Prozent: das klingt zunächst verlockend. Häufig sind im Kleingedruckten jedoch Zusatzkosten oder gar “Kreditfallen” versteckt. Wir haben für dich recherchiert und hier die wichtigsten Risikofaktoren und Fallstricke zusammengetragen. Nach der Lektüre kannst du diese Finanzierungsangebote besser verstehen und bist sensibilisiert für mögliche Fallstricke.

(1) Der Schufa-Eintrag ist bei jedem Kreditvertrag obligatorisch

Bei genauerer Betrachtung verkauft der Händler das Produkt nicht per Ratenzahlung, sondern er vermittelt dir einen Kredit. Dafür arbeitet er mit einem Kreditinstitut zusammen und aus diesem Grund wird auch ein Kreditvertrag abgeschlossen. Vor der Genehmigung wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt und nach der Bewilligung wird der Kredit in die Schufa-Datei eingetragen. Sollten Zahlungsschwierigkeiten bei den Raten eintreten, kann es zu weiteren Einträgen kommen und im schlimmsten Fall kann deine Kreditwürdigkeit Schaden nehmen (Quelle: Kredite.net).

(2) Vorsicht vor versteckten Kosten!

Nicht selten werden bei einer Null-Prozent-Finanzierung zwar keine Zinsen berechnet, dafür aber Bearbeitungsgebühren oder Entgelte für die Kontoführung. Oft sind auch verschiedene Versicherungen wie Restschuld-, Kreditausfall- oder Ratenschutzversicherung standardmäßig im Vertrag des Kreditinstituts enthalten. Dabei sollen Probleme bei der Ratenzahlung abgesichert werden. Die Verbraucherzentrale rät jedoch von deren Abschluss ab, da sie teuer sind, aber wegen zahlreicher Ausnahmetatbestände häufig gerade dann nicht zahlen, wenn sie benötigt werden. Die Verbraucher können und sollten den Abschluss solcher Zusatzgeschäfte ablehnen.

(3) Achtung: Ballonraten

Oft wartet am Ende einer zinsfreien Laufzeit eine hohe Abschlussrate. Man spricht von einer so genannten Ballonrate. Muss zur Tilgung dieser wieder auf einen Kredit zurückgegriffen werden, ist dieser in der Regel hoch verzinst.

(4) Kreditkarte und zusätzlicher Kreditrahmen

Mit der Null-Prozent Finanzierung wird - häufig ohne Beratung und im “Kleingedruckten” - ein weiterer Kreditrahmen vereinbart. Oft gibt es automatisch eine Kreditkarte zum Vertrag. Wird diese dann benutzt, werden zum Teil hohe Zinsen und gegebenenfalls auch Zusatzversicherungen berechnet. Verbraucher können und sollten den Abschluss des zusätzlichen Kreditrahmens ablehnen, rät die Verbraucherzentrale. Es kann sein, dass mit dieser Ablehnung das Angebot der Null-Prozent-Finanzierung in Frage gestellt wird.

(5) Widerrufsrecht

Bis zum 21. März 2016 gibt es bei der Null-Prozent-Finanzierung nur ein Widerrufsrecht, wenn dieses vertraglich auch vereinbart ist. Dies ist bei einigen, jedoch nicht bei allen Anbietern der Fall.
Das ändert sich ab dem 21. März 2016 (Quelle: FINANZTIP). Ab diesem Zeitpunkt haben Verbraucher auch bei der Null-Prozent-Finanzierung grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Kredit kann innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden. Im FINANZTIP Blog gibt es ein Standardschreiben zum Widerruf von Kreditverträgen.

Unter diesen Vorraussetzungen gibt es kein Widerrufsrecht:

  • Wenn der Kreditbetrag geringer als 200 Euro oder die Laufzeit weniger als drei Monate beträgt
  • Wenn keine Zusatzkosten anfallen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Bei mangelhaften Produkten müssen jedoch zunächst die Raten weiter gezahlt werden, denn Kauf- und Kreditvertrag sind separate Verträge. Was du tun musst:

  • Der Ansprechpartner ist der Händler. Er repariert oder tauscht das mangelhafte Gerät.
  • Geht das nicht, kannst du zwar vom Kauf zurücktreten, musst jedoch die Raten weiter zahlen.
  • Der Händler ist auch der Ansprechpartner, wenn du das Geld zurückhaben willst.
  • Hast du das Geld erhalten, so begleichst du damit den Kredit bei der Bank.

Ab dem 21.März 2016 wird dies erleichtert. Auch bei einem unentgeltlichen Darlehen mit verbundenem Kauf- sowie Kreditvertrag musst du nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag zukünftig die Darlehensraten nicht weiter zahlen.

Vorteile

Nachteile

  • Kauf ohne Eigenkapital
  • ggf. versteckte Kosten
  • kein Widerrufsrecht
  • Schufa-Eintrag
  • zusätzlicher Kreditrahmen birgt Gefahr der Überschuldung

Der HardwareSchotte meint:

Unterm Strich gibt es bei der Null-Prozent-Finanzierung sehr viele Stolperfallen. Du solltest unbedingt auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen! Siehst du keinen anderen Weg, so prüfe den Vertrag genau auf die erwähnten Stolpersteine. Bedenke immer auch, dass Angebote, die auf diese Weise finanziert werden können, nicht zwangsläufig auch die besten Angebot sein müssen.

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